Die "Verurteilung dreier Spione für Israel", lautete dieser Tage eine der Schlagzeilen einer libanesischen Tageszeitung. Dabei erfuhr der aufmerksame Leser, zwei der drei Übeltäter seien zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Urteil für den dritten im Bunde, las man ein paar Zeilen weiter, lautete "death in absentia". Tod in Abwesenheit. Der Betroffene hatte Glück im Unglück und war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung ausser Reichweite, versteht der geneigte Leser ohne Zweifel. Dennoch eine merkwürdige Formulierung, dieses "death in absentia", was im Übrigen (behauptet das Lexikon) eigentlich einer Toderklärung einer vermissten Person gleichkommt, - und fast möchte man ihr eine nicht uninteressante philosophische Frage anschliessen: Verlangt der Tod Präsenz, um zum Zuge zu kommen?
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